Dieser Titel in einem Blog einer Schreinerei zu lesen, irritiert zunächst, oder? Wir bleiben unserem Lieblingswerkstoff Holz selbstverständlich treu. Dennoch möchten wir heute über das Thema Werterhalt rund um Ihre Immobilie berichten. Wir bieten keine Steuertipps und auch keine Anlageoptionen an, obschon die Investition in Holz und gute Werkarbeit immer für einen garantierten und nachhaltigen Wert steht.
Welche Arbeiten fallen eigentlich unter den Begriff Werterhalt?
Wichtig zu kennen ist der Unterschied zwischen werterhaltenden und wertsteigernden Massnahmen. Auch weil werterhaltende Massnahmen bei Privatpersonen vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sind. Wertvermehrende Investitionen wie der Einbau einer Sauna oder eines Whirlpools sind dagegen nicht abzugsfähig. Für Bewirtschaftungen respektive juristische Gesellschaften stellen solche Arbeiten natürlich eine Erhöhung des Aufwandes und somit eine Verminderung des steuerlichen Ertrages dar.
Grundsätzlich spricht man von werterhaltenden Massnahmen, die ungefähr 10 oder 15 Jahre nach dem Neubau oder einer umfassenden Rennovation erfolgen und den bestehenden Bestand erhalten. Witterungseinflüsse und Schäden durch normal anfallende Abnutzung oder durch Unfälle sind die stärksten Einflüsse und machen entsprechende Unterhaltsarbeiten zwingend, will der Werterhalt der Immobilie sichergestellt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Fenster- und Türrahmen reinigen und streichen oder lackieren
- Kücheneinrichtung und -geräte reparieren oder ersetzen
- Blockierte Türen oder verklemmte Fenster
- Zwingende Kontrollen von Brandschutz- und Sicherheitstüren
- Schäden und Kratzer an Oberflächen, Innenausbauten oder Mobiliar
Warum ist eine strategische Planung von Unterhaltsarbeiten hilfreich?
Wie man es von erfolgreichen Renovationen und Sanierungen kennt, ist eine optimale strategische Planung zentral. Das gilt aber ebenso für Unterhaltsarbeiten. Planen Sie Unterhaltsarbeiten wo immer möglich vorgängig ein. Ein Fortwährender Unterhalt verlängert die Lebensdauer von Gebäuden und schiebt den Zeitpunkt für grössere und ressourcenintensive Bauvorhaben deutlich nach hinten. Ebenfalls lassen sich auf diese Weise entsprechende Unterhaltskosten besser kalkulieren. Als Faustregel, gemäss dem Hauseigentümer Verband Schweiz, gilt dass für Unterhalt und Nebenkosten 1.0 bis 2.5 Prozente des Liegenschaftswertes pro Jahr einkalkuliert werden sollte. Umso älter und schlechter unterhalten die Liegenschaft ist, umso höher fallen die Aufwände für den Unterhalt aus.
Unterhaltsarbeiten an einer Liegenschaft können mehrheitlich geplant werden. Wie beispielsweise die turnusmässige Wartung von Brand- und Sicherheitstüren oder das Streichen von Türen und Fenstern. Was jedoch auch zum realistischen Alltag eines jeden und jeder Bewirtschafterin gehört, ist dass kleine und auch grosse Anfragen für Unterhaltsarbeiten ungeplant ins Haus flattern. Durch einen Einbruch oder Brand versursachte Schäden, ein Küchenregal, welches nicht mehr will wie es soll und die Mieterschaft verzweifeln lässt oder ein Auszug steht an und die Wohnung sollte vor dem Einzug des neuen Mietenden noch ausgebessert werden. Genau hier setzt unser Service an, mit der Absicht Sie als Bewirtschafterin oder Hauseigentümer zu entlasten durch die Delegation an Profis.
Wie können wir Sie im Arbeitsalltag entlasten?
Sowohl bei geplanten als eben auch bei nicht geplanten Arbeiten unterstützt unsere neue Serviceabteilung umfassend und eben entlastend. Sowohl in der Umsetzung selbst und selbstverständlich, aber auch beim Planen von regelmässigen Arbeiten wie beispielsweise bei der Wartung von Brandschutztüren. Wir laden Sie zu einem ersten, unverbindlichem Beratungsgespräch mit uns ein. Dabei analysieren wir mögliche Bedarfsfelder, Ihre individuellen Wünsche, das maximale Kostendach pro Auftrag und wir stimmen unseren bewährten «Basis-Prozess» auf Sie detailgenau ab.

Sie wünschen sich einen zuverlässigen Partner an Ihre Seite, der Sie entlastet und mit langjährigem Fachwissen betreut? Unsere Serviceabteilung freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.